„Jetzt geht es ans Eingemachte“, hatte Werner Scholz, ZVEI-Geschäftsführer der Hausgeräte-/Hauswärmetechnik-Fachverbände, im Rahmen der jüngsten AMK-Tagung mit Hinweis auf das „Frühlingspaket“ der EU vorhergesagt. Am Mittwoch (22.3.) wurde dies nun auf den Weg gebracht. Darin enthalten: das Recht auf Reparatur, das zu einem verantwortungsbewussteren Umgang mit Ressourcen und damit zur Nachhaltigkeit beitragen soll. Und auch Küchengeräte betrifft.
Da unter Abwägung von Herstellung, Transport, Nutzung und Entsorgung eine Reparatur oft als ökologisch sinnvoller gilt, soll die Industrie entsprechend in die Pflicht genommen werden. Konkret schlägt die EU-Kommission in Brüssel eine Reparaturpflicht für Hersteller gegen Entgelt und eine Stärkung des Reparaturanspruchs gegen den Verkäufer im Gewährleistungsfall vor. Auch der ZVEI hält den Kommissionsvorschlag für geeignet, die Reparaturkultur zu stärken und zu fördern. Wichtig sei es jedoch, dass es einen europäischen Rahmen gebe, sodass es nicht zu unterschiedlichen nationalen Regelungen kommt. Damit Endkund:innen geeignete Reparaturbetriebe finden, wird eine Online-Plattform angestrebt, auf der standardisierte Angebote eingeholt und verglichen werden können.
Das Recht auf Reparatur gilt als wichtiges Puzzleteil in der europäischen Klima- und Nachhaltigkeitspolitik unter dem Schlagwort „Green Deal“. Auch die Kennzeichnung der Reparierfähigkeit am Produkt gehört dazu und wird bereits in Frankreich praktiziert. Hier sei jedoch noch eine europäische Harmonisierung zwingend erforderlich, fordert der ZVEI.
Ebenfalls nachgeschärft werden die Vorschriften für (werbliche) Aussagen zu ökologisch nachhaltigen Produkten, um Irreführung oder gar Greenwashing zu vermeiden. Ebenso werde die verlängerte Gewährleistung auf drei Jahre und dass Verbraucher womöglich auch aufbereitete Geräte akzeptieren müssen, das Gerätegeschäft in Zukunft entscheidend beeinflussen, hatte Scholz auf der AMK-Tagung betont.